Besondere Regeln und Maßnahmen zur eingeschränkten Öffnung

Neben den Regeln, die im Jugendhaus immer gelten (siehe Hausordnung im Eingangsbereich) gelten nun noch Andere, an die ihr euch dringend halten müsst, um an den Gruppenangeboten teilnehmen zu können:

  • Desinfizieren der Hände im Eingangsbereich
  • Maximal 15 Besucher können sich gleichzeitig im Jugendhaus aufhalten
  • Der Mindestabstand von 1,5 m sollte von Euch im und vor dem Jugendhaus einzuhalten werden
  • Auf dem Jugendhausgelände (im und vor dem Jugendhaus) sollten bitte Berührungen, Umarmungen, Küsse oder Händeschütteln vermieden werden
  • Niesen/Husten in Einmaltaschentüchern (danach sofort entsorgen) oder in die Armbeuge
  • Am Gruppenangebot teilnehmen könnt ihr nur, wenn ihr keine Krankheitssymptome zeigt (Husten, Fieber, Halsschmerzen)
  • Falls ihr Vorerkrankungen haben solltet (z.B. Erkrankungen der Lunge oder des Herzens) oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hattet oder habt, könnt ihr leider nicht an unseren Angeboten teilnehmen
  • Kein Teilen von Essen oder Getränken
  • Regelmäßiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden)

Dies erscheint jetzt alles sehr viel, auf was wir zusammen achten müssen.

Denkt aber bitte immer daran, dass ohne die Beachtung der Regelungen das Jugendhaus nicht in dieser eingeschränkten Form öffnen darf.

Bei Fragen oder Unklarheiten kommt auf uns zu, wir sind für euch da.

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