Der Vorstand des Jugendhausträgervereins
Der Trägerverein besteht aus drei Vorständen (1. Vorsitzende/r, 2. Stellvertreter/in, 3. Kassierer/in) und sechs Jugendhausbeiräten.
Der Jugendhausträgerverein e.V. wurde am 29.06.1979 gegründet. Bis zum Bau des Jugendhauses in einem ehemaligen Fahrradkeller im Schulzentrum hat es noch fast drei Jahre gedauert.
Das Jugendhaus B15 ist eines der letzten teilselbstverwalteten Jugendhäuser mit Trägerverein im Landkreis Ludwigsburg.

Maik Tobias

Mario Parrilla

Oliwia Sobocinska
Qualitätsmerkmal Kinderschutz
Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit, die die unten stehende Erklärung übernehmen, bekommen das „Qualitätsmerkmal Kinderschutz“ des Landkreises Ludwigsburg verliehen.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vertreter*innen des Kreisjugendrings Ludwigsburg, des Kreisjugendamtes Ludwigsburg und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, hat sich dem Thema der Umsetzung des § 72a SGB VIII angenommen.
Es wurde eine umfassendere Erklärung formuliert, die das Thema Prävention in den Vordergrund stellt:
- wir schaffen positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und unterstützen sie dadurch in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
- wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen
- wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte, die das Kind oder den Jugendlichen gefährden und holen uns rechtzeitig fachliche Unterstützung bei den zuständigen Stellen, z.B. Kinderschutzfachkräfte oder Jugendamt
- wir gehen mit unserer Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll um
- wir beziehen aktiv Stellung für körperliche Unversehrtheit und gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus
- wir setzen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz um und beschäftigten nur Personen (hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich), die geeignet sind Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, betreuen und auszubilden. In besonders durch Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen entstehenden sensiblen Bereichen unserer Organisation verlangen wir von den verantwortlichen Aufsichtspersonen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Sinne des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII (konkrete Umsetzung erfolgt wie in dem beiliegenden Handbuch beschrieben)
- wir arbeiten vertrauensvoll mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen zusammen
Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/soziales-jugend-familie/kinder-jugendliche/koordination-kinderschutz/informationen-fuer-ehrenamtliche-in-vereinen-und-verbaenden/qualitaetsmerkmal-kinderschutz/